SafetyCampus
biosafety4u.berlin GmbH
ArbStättV Anhang 6 · ASR A6 · DGUV Information 215-410
Unterweisen statt aufschieben.
Interaktive Unterweisung gemäß ArbStättV Anhang 6 und ASR A6 (in Kraft seit 01.07.2024) für Beschäftigte an Bildschirmarbeitsplätzen Ihrer Organisation — mit Wissens-Check, digitaler Unterschrift und druckbarer Teilnahmebestätigung.
Die Unterweisung gliedert sich in zehn kompakte Module mit insgesamt rund 30 Lernseiten:
Die Unterweisung folgt durchgehend dem deutschen Arbeitsschutzrecht und den einschlägigen Technischen Regeln:
Sprechen Sie uns an — wir beraten Sie zu Lizenzmodell, Rollout und der Einbindung in Ihre bestehende Unterweisungsmatrix.
biosafety4u.berlin GmbHAngaben gemäß § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) i. V. m. Art. 5 Digital Services Act (DSA, VO (EU) 2022/2065). Das DDG hat das Telemediengesetz (TMG) zum 14.05.2024 abgelöst.
Christian Lange
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a UStG:
DE358332957
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Die in dieser Anwendung bereitgestellten Inhalte dienen ausschließlich der Unterstützung bei der Erfüllung der Unterweisungspflicht nach § 12 ArbSchG für Bildschirmarbeitsplätze. Die fachliche Verantwortung für die Durchführung, Vollständigkeit und Aktualität der Unterweisung obliegt dem Arbeitgeber bzw. der von ihm beauftragten Fachkraft für Arbeitssicherheit. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte übernommen.
Stand: Juni 2026