biosafety4u.berlin GmbH

SafetyCampus

biosafety4u.berlin GmbH

Unterweisung Bildschirmarbeitsplätze

ArbStättV Anhang 6 · ASR A6 · DGUV Information 215-410

Unterweisen statt aufschieben.

Interaktive Unterweisung gemäß ArbStättV Anhang 6 und ASR A6 (in Kraft seit 01.07.2024) für Beschäftigte an Bildschirmarbeitsplätzen Ihrer Organisation — mit Wissens-Check, digitaler Unterschrift und druckbarer Teilnahmebestätigung.

  • ArbStättV Anhang 6 · ASR A6
  • 10 Module · 30 Lernseiten
  • 20 Fragen · Bestehensgrenze 70 %
  • Ca. 20–30 Minuten
  • DE / EN / FR
  • Digitale Unterschrift
  • PDF-Teilnahmebestätigung
  • Notizfunktion · TXT-Export
  • Keine Server­übertragung
  • Dark Mode · Glossar · Suche
Kernfunktionen der App im Überblick

Für wen ist die Unterweisung gedacht?

Lerninhalte — 10 Module auf einen Blick

Die Unterweisung gliedert sich in zehn kompakte Module mit insgesamt rund 30 Lernseiten:

Rechtsgrundlagen und Normen

Die Unterweisung folgt durchgehend dem deutschen Arbeitsschutzrecht und den einschlägigen Technischen Regeln:

Lizenzmodelle — passend zur Organisationsgröße

Systemanforderungen

Häufige Fragen

Beratung und Kontakt

Sprechen Sie uns an — wir beraten Sie zu Lizenzmodell, Rollout und der Einbindung in Ihre bestehende Unterweisungsmatrix.

biosafety4u.berlin GmbH
Schulzestraße 20
13187 Berlin
Deutschland
Impressum

Angaben gemäß § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) i. V. m. Art. 5 Digital Services Act (DSA, VO (EU) 2022/2065). Das DDG hat das Telemediengesetz (TMG) zum 14.05.2024 abgelöst.

Diensteanbieter

biosafety4u.berlin GmbH
Schulzestraße 20
13187 Berlin
Deutschland

Kontakt

Vertretungsberechtigte Geschäftsführung

Christian Lange

Registereintrag

  • RegistergerichtAmtsgericht Berlin-Charlottenburg
  • RegisternummerHRB 248833 B

Umsatzsteuer

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a UStG:
DE358332957

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Haftungsausschluss

Die in dieser Anwendung bereitgestellten Inhalte dienen ausschließlich der Unterstützung bei der Erfüllung der Unterweisungspflicht nach § 12 ArbSchG für Bildschirmarbeitsplätze. Die fachliche Verantwortung für die Durchführung, Vollständigkeit und Aktualität der Unterweisung obliegt dem Arbeitgeber bzw. der von ihm beauftragten Fachkraft für Arbeitssicherheit. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte übernommen.

Stand: Juni 2026