SafetyCampus
biosafety4u.berlin GmbH
Aufzeichnungspflichten Gentechnik · § 6 GenTG
Rechtssicher dokumentieren.
Die Web-Applikation für Projektleiterinnen und Projektleiter, Beauftragte für die Biologische Sicherheit (BBS) und Anlagenbetreiber: alle Aufzeichnungen nach Gentechnik-Aufzeichnungs-Verordnung (GenTAufzV) und § 6 GenTG — strukturiert, mehrsprachig und validierfähig.
Die Anwendung folgt durchgehend dem deutschen und europäischen Gentechnikrecht sowie internationalen Validierungs-Normen:
Sprechen Sie uns an — wir beraten Sie zu Lizenzmodell, Installation und Validierung.
biosafety4u.berlin GmbHAngaben gemäß § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) i. V. m. Art. 5 Digital Services Act (DSA, VO (EU) 2022/2065). Das DDG hat das Telemediengesetz (TMG) zum 14.05.2024 abgelöst.
Christian Lange
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a UStG:
DE358332957
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Die in dieser Anwendung bereitgestellten Inhalte und Vorlagen dienen ausschließlich der Unterstützung bei der Erfüllung der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten nach § 6 GenTG — konkretisiert in der GenTAufzV. Die rechtskonforme Pflege und fachliche Verantwortung obliegen dem Betreiber bzw. der von ihm beauftragten Projektleiterin oder Projektleiter. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Vorlagen übernommen.
Stand: Juni 2026